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Datenschutz-Experiment: Gewinnspiel in AGB nach 14 Tagen entdeckt

Die Schweizer Alpen
Die Gewinnerin des „Easter Eggs“ während ihres Aufenthalts in den Schweizer Alpen (Bild: Cape)
(Beitragsbild: © 2026 Cape))

Der US-Mobilfunkprovider Cape hat ein gezieltes Experiment zur Aufmerksamkeit seiner Nutzer veranstaltet. Um die Lesebereitschaft von Datenschutzerklärungen zu testen, versteckte das Unternehmen eine Luxusreise in den Datenschutzerklärungen. Trotz einer technikaffinen Zielgruppe dauerte es zwei Wochen, bis das „Easter Egg“ identifiziert wurde.

655 Leser ignorierten den versteckten Gewinn

Laut einer Auswertung von Cape wurde die entsprechende Seite mit der Datenschutzerklärung im Aktionszeitraum von insgesamt 655 Personen aufgerufen. Obwohl der Anbieter explizit mit Transparenz und Privatsphäre wirbt, fand lediglich eine einzige Nutzerin den Hinweis auf die „Cape Experience Sweepstakes“.

Gegenüber dem Portal Cybernews gab Cape-CEO John Doyle an, dass man mit einer deutlich schnelleren Entdeckung gerechnet habe. Man sei sogar darauf vorbereitet gewesen, die Aktion vorzeitig zu beenden, um nicht von Einsendungen überschwemmt zu werden – eine Fehleinschätzung, wie sich herausstellte. Die Gewinnerin, eine ehemalige Mitarbeiterin von Tech-Unternehmen, entdeckte die Klausel bei einer detaillierten Prüfung der Sicherheitsversprechen des Providers.

Details zum Gewinnpaket

In Zusammenarbeit mit dem Schweizer Sicherheitsunternehmen Proton (bekannt durch Proton Mail und VPN) wurde ein Paket geschnürt, das über die üblichen Marketing-Beigaben hinausging. Der Gewinn umfasste:

  • Reise: Hin- und Rückflug in die Schweiz für zwei Personen.

  • Unterkunft: Drei Übernachtungen in einem privaten Chalet.

  • Verpflegung: 1.500 USD Budget für Mahlzeiten inklusive eines privat organisierten Dinners.

  • Dienstleistung: Drei Jahre kostenlose Mobilfunknutzung im Cape-Netz.

Kritik an der „Fine Print“-Kultur

Das Experiment dient Cape als Aufhänger, um auf die mangelnde Transparenz im Mobilfunksektor hinzuweisen. Einem Bericht der US-Handelsbehörde FTC zufolge lesen im Schnitt nur 0,5 % der Mobilfunkkunden die Datenschutzerklärungen. Dies ermöglicht es Carriern, weitreichende Zustimmungen für den Verkauf von Standortdaten und Browser-Verläufen an Datenbroker einzuholen.

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Die Brisanz dieses Themas wurde bereits 2024 durch die FCC verdeutlicht, die US-Netzbetreiber zu Strafzahlungen in Höhe von 200 Millionen USD verpflichtete, da diese Nutzerstandorte illegal veräußert hatten.

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Nils Ahrensmeier

Nils ist seit 2019 bei TechnikNews und sehr an Smartphones, Lautsprechern, Smartwatches und Smart-Home interessiert. Neben seinem Jurastudium betreibt er seinen eigenen YouTube-Kanal und schreibt auch für das Portal "BASIC thinking"

Nils hat bereits 415 Artikel geschrieben und 33 Kommentare verfasst.

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